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Die Waisenpflege und das Kinder- und Waisenhaus in Pelonken

als

Erwiderung auf die Denkschrift: „Waisenpflege und das hiesige Spend- und Waisenhaus”.


Verfaßt und herausgegeben mit Genehmigung des Vorstandes des Kinder- Und Waisenhauses.

Danzig, September 1869.


Pomirska Biblioteka Cyfrowa

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Jede Schöpfung menschlichen Strebens trägt den Keim des Verfalls in sich und verliert ihr segensreiches Wirken, wean sie nicht stets von frischem Geiste angehaucht wirk, sondern starr an dem gegebenen Buchstaben festhält.

Aus diesem Gesichtspunkte folgen wir gern der Anregung, welche die im Namen der HH. Vorsteher des Spendhauses veröffentlichte Denkschrift: Waisenpflege und das hiesige Spend- und Waisenhaus" gegeben hat, und hoffen, daß die Besprechung auch von einem andern Standpunkte aus, zur Abklärung der verschiedenen Meinungen und zur ersprießlichen Einigung in dieser uns Allen am Herzen liegenden Frage beitragen wird.

Die Sorge, die sich zu allen Zeiten der Pflege und Erziehung armer verlassener und verwaister Kinder zuzuwenden hat und die in der civilisirten Gesellschaft immer lebendig bleiben wird, entspringt nicht allein aus dem für hilflose Kinder so leicht erregten Mitgefühl, sondern hauptsächlich aus dem Bewußtsein, daß das Gedeihen der ganzen Gesellschaft auf einer guten Erziehung der Jugend begründet ist.

Die Ansprüche, die das Leben an den Einzelnen, wie an die Gesammtheit macht, haben mit den Zeiten gewechselt. Schen durch die Geburt war früher die Grenze für den Wirkungskreis des Einzelnen gezogen. Fast jeder Stand war in sich abgeschlossen. Die Gründung der Waisenhäuser unferer Stadt fällt in jene Zeit, und für die damaligen Anschauungen war ihre Organisation eine richtige und segensreich wirkende.

„Das alte Meisterhaus, der behäbige Meister und die ehrbare Frau Meisterin” nahmen den aus dem Waisenhaus entlassenen Knaben auf und bildeten ihn zu einem tüchtigen Gefellen, oder erzogen das Mädchen zur treuen Dienerin. Noth und Sorge traten an diese Kinder bei gewissenhafter Pflichterfüllung nie heran.

Wie ganz anders sind die Ansprüche unserer Tage. Für sich selbst muß Jeder fergen und seinen Weg durchs Leben erkämpfen.

Die beste Schule zur Erziehung fürs practische Leben bleibt allein die Familie. So wie sich nur in der Familie das Kind nach der Eigenthümlichkeit seiner Anlagen und seines Temperaments zu einem Character heranbildet und nur in der Liebe zur Familie sein Gemüth entfalten kann, so soll es in der Theilnahme an der täglichen Sorge auch lernen, wie nur durch Fleiß und Mühe, Achtung und Stellung in der Welt zu erobern sind.

In der Waisenanstalt lernt das Kind Sorge und Noth nie kennen, es findet regelmäßig seinen Tisch gedeckt und sein Lager bereitet und so lange der Gang des Lebens in alten. Zeiten auch den größten Theil der erwachsenen Menschen in steter Unmündigkeit und Abhängigkeit erhielt, wirkte die mo ralische und sittliche Erziehung der Waisenanstalten auch nach allen Richtungen segensreich für's Leben. Unsere Zeit macht andere Anforderungen an das ins Leben tretende Kind und eben aus der vollständigen Unkenntniß der Sorge und des Ernstes des Lebens entspringen die häufigen Klagen über die Unbrauchbarkeit der entlassenen Zöglinge der Waisen-Anstalten.

In richtiger Erkenntniß dieser Uebelstände hat die Waisenpflege aller Communen, nicht allein die Unsrige, sich in jüngster Zeit bemüht, die ihrer Sorge angehörenden, verlassenen Kinder in Familien zur Erziehung unterzubringen. Leider bleibt jedoch die Ausführung, wie alles menschliche Thun, häufig weit von dem gewünschten Ziele entfernt. Für eine große Commune, der nothwendig viele arme Kinder die Hände bittend entgegenstrecken, wird es immer unmöglich sein, für Alle passende Erziehungsstellen in Familien zu finden und oft auch werden Mißgriffe in der Auswahl solcher Familien gemacht werden. Die Richtigkeit des ganzen Princips kann dadurch aber sicher nicht in Frage gestellt werden.

Gewiß ist der von der Commune gezahlte Pflegesag von 1 1/3 R bis 3 R pro Monat ein so geringer, daß dafür wohl keine Familie ein Kind ausreichend ernähren und verpflegen kann. Aber daraus den Schluß zu ziehen, daß in den meisten Fällen, wie die Herren Vorsteher des Spendhauses behaupten, nur eine unwürdige Spekulation" auf die Dienstleistungen der armen Pflegebefohlenen, den Hebel zur Aufnahme solcher Kinder bildet, heißt wahrlich mit den factisch bestehenden Verhältnissen nicht vertraut sein. Wer so urtheilt, tabelt nicht allein die mühevolle Verwaltung, sondern greift so recht eigentlich an die Ehre und den edlen guten Sinn, wenn auch armer, so doch redlicher Familien. Die Geld - Einnahme ist fast nie allein das Motiv, das den schlichten Handwerker oder ben redlichen fleißigen Arbeiter bestimmt, ein fremdes Kind in seine Familie aufzunehmen. Hier ist eine Familie ohne Kinder und aus Liebe zu Kindern und zur eigenen Freude werden fremde Kinder aufgenommen; dort hat der Tod ein Kind geraubt, und mit vollem Herzen wird ein fremdes Kind zum Gespielen der zurückgebliebenen eigenen gesucht. Wie oft hat die sterbende Mutter auf dem Todtenbette der Freundin die Sorge für ihre hinterlassenen Kinder ans Herz gelegt, wie häufig sind verwandtschaftliche Beziehungen die Ursache, daß arme verwaiste oder verlassene Kinder in Familien aufgenommen werden, die selbst schon für ein Häuflein eigener Kinder Mühe und Sorge zu tragen haben. Arbeiten müssen allerdings die fremden Kinder ebenso gut wie die eigenen, aber ehrenvoll arbeiten, nicht betteln. Wer aber behauptet, daß solche Fälle die Ausnahme bilden, der kennt rie Verwaltung nicht. Der Schulbefuch aller Communal - Pflegefinder wird streng controlirt. Nur gegen Vorzeigung des vierteljährlichen, für jedes schulpflichtige Communal - Pflegefind vom Lehrer auszustellenden Schulzeugnisses, in dem alle Verfäumniss e genau verzeichnet und jedes unsaubere Erscheinen in der Schule gerügt wird, erfolgt die Auszahlung des Pflegegeldes. Daß bei einer solchen Controle und den Besuchen von Seiten der Armen-Verwaltung, auf die Kräfte und Dienste der Kinder nicht eine große Spekulation zu gründen ist, wird zugegeben werben müssen. Wenn Jeder „der in ruhiger Besonnenheit ein Pflegekind in sein Haus nimmt”, zuerst berechnen wollte, was kostet es dir, es zu unterhalten, würden sich allerdings Wenige dazu bereit finden, und wenn die Commune das Fünffache des jetzigen Pflegegeldes zahlen wellte. Glücklicherweise ist das Gefühl und der edle Sinn im Menschen ein schlechter Rechenmeister.

Troß diefer unläugbaren Vortheile der Kinder-Erziehung in achtungswerthen Familien, wird eine große Commune immer gezwungen sein, auch für Anstalten zu sorgen, in denen viele ihr anheimfallende Kinder untergebracht werden können. Der Kreis solcher Familien, denen Kinder anzuvertrauen sind, wird schwerlich jemals dem Betürfniß entsprechen und wir finden daher auch in allen größeren Städten, neben der Communalpflege in Familien, Waifen-Anstalten. Unsere Stadt hat zwei Waisen-Anstalten, die aus alten Zeiten mit Capital und Grundvermögen botirt find. Das Kinder- und Waisenhaus, das im 14. Jahrhundert und das Spend- und Waisenhaus, welches im 16. Jahrhundert gegründet ist. Beide Anstalten sind zum speziellen Nugen unserer Stadt bestimmt, indem nur unserer Commune angehörige Kinder in ihnen unentgeltlich Aufnahme finden dirfen; beide Anstalten verfolgen den gleichen Zweck, die ihnen übergebenen Kinder zu gefunden, kräftigen und moralisch sittlichen, geistig entwickelten Menschen heranzubilden.

Die eine dieser Anstalten, und zwar das um mehr als zwei Jahrhundert ältere Kinder- und Waisenhaus, hat sich vor kurzer Zeit entschlossen, ihre alten Liegenschaften in der Stadt zu verkaufen und die Anstalt nach außerhalb der Stadt und zwar nach Pelonken zu verlegen.

Der Vorstand des Kinder- und Waisenhauses hat mit seinem Gewissen in Einklang gebracht, was die Herren Vorsteher des Spendhauses nicht verantworten zu können glauben. Jeder Ansicht, die auf innerer Ueberzeugung beruht, wollen wir vollkommen Anerkennung zollen und nur die Gründe prüfen, die in dem Vorstande des Kinder- und Waisenhauses diesen wichtigen Schritt zur Reife gebracht haben.

Die sich seit vielen Jahren stets wiederholenden Klagen über die aus den Waisen-Anstalten entlassenen Zöglinge bezogen sich:

1) auf die mangelhafte körperliche Entwickelung.
2) auf die für unsere heutigen Lebensansprüche untaugliche, abgeschlossene Erziehungsweise.

Jede Waisenanstalt erfordert zu ihrer Führung ein zahlreiches Beamtenpersonal, das bei den eng begrenzten Mitteln, wie sie beiden hiesigen Instituten nur zugewiesen sind, einen großen Theil ihrer Einnahmen aufzehrt. Eine der ganzen Einrichtung angemessene Zahl von Zöglingen muß jedoch erhalten werden und als nothwendige Folge haben auf allen Ausgabe-Titeln die möglichsten Ersparungen einzutreten. Daß arme Kinder, die einst mit leeren Händen ihr Fortkommen suchen müssen, nicht an Ansprüche gewöhnt werden, die zu befriedigen ihnen später schwer wird, ist gewiß richtig, daß aber Ersparungen auch bei ihrer Ernährung gemacht werden müssen, ist schäblich und erfüllt mit Trauer. Und doch fann nicht anders gewirthschaftet werden. Die Zöglinge in den Waisenanstalten in der Stadt werden allerdings satt gemacht, können aber nicht die Ernährung erhalten, die gerade für die förperliche Entwickelung von Kindern so unentbehrlich ist.

Nach einem bestimmt vorgeschriebenen Speisezettel betamen im Kinder- und Waisenhause in der Start die Kinder das ganze Jahr in jeder Weche die gleichen für die einzelnen Tage bestimmten Speisen. Ein den Jahreszeiten angemessener Wechsel der Speisen mußte ganz fortfallen; frisches Gemüse und Obst waren Leckerbissen und der Verbrauch von Milch, dieses wichtigsten Nahrungsmittels für Kinder, mußte auf ein kleines ganz ungenügendes Quantum eingeschränkt werden. Die nothwendige Folge dieser Ernährungsweise ist, daß die Kinder in ihrer körperlichen Entwickelung zurückbleiben Der größte Theil der Waisenhaus-Zöglinge, welche nach vollendetem 14. Jahre entlassen werben, erscheint wie 12 jährige Kinder. In wie ganz anderer Weise kann, ohne eine höhere Belastung des Etats, für die Ernährung der Kinder in Pelonken gesorgt werden. Gemüse und Feldfrüchte werden fast ohne Kosten, durch die eigene Thätigkeit der Kinder in reichstem Maße gebaut und dem gewöhnlichen Küchenzettel hinzugefügt; Obst kann theils roh, theils gekocht, oft vertheilt werden. Durch die Möglichkeit, eigene Kühe zu halten, kann den Kindern ausreichend theils reine Milch, theils mit Milch abgemachte Speise gegeben werden. Während der Verbrauch von Milch in der Stadt fich für 80 Kinder auf 21 Quart pro Woche beschränken mußte, werden in Pelonken durchschnittlich pro Woche 240 bis 250 Quart Milch consumirt.

Daß dies der Gesundheit und körperlichen Entwickelung förderlich sein muß, bedarf wahrlich keiner weiteren Ausfüh rung. Ein gesunder Geist kann aber nur in einem gefunden fräftigen Körper erwachsen. Die Waisen-Anstalt ist erst durch die Verlegung nach Pelonken in den Staud gefeßt, bei regelmäßig geordnetem Schulunterricht tüchtige und träftige Menschen zu erziehen.

Die finanzielle Verwaltung in Pelonken wird durch die nothwendige Unterhaltung von Pferden, Wagen, Ackergeräth 2c. und durch die Verwendung von Arbeitslöhnen allerdings kostspieliger. Wie jedoch eine fast 2 jährige Erfahrung lehrt, werden diese Mehrkosten reichlich durch die Erträge von Feld, Garten, Wald ausgeglichen. Die vorübergehenden Einnahmen aus Steinen, Wasser 2c. find dabei nicht in Anschlag gebracht, sondern nur die sicher wiederkehrenden Erträge, welche ber regelmäßige Betrieb der Landwirthschaft erzielt.

Freilich wird auf solche Einnahmen verzichtet werden müssen, wenn man den Besitz todter Mauern, dem von productionsfähigem Boven den Vorzug giebt. Die Erziehungs-Methode endlich, die in Pelonken angewandt wird „flingt nicht nur im ersten Augenblick schön und vortrefflich”, sondern wird sich nach unserer festen Ueberzeugung auch vortrefflich bewähren. Zuvörberst sei bemerkt, daß der Schulunterricht unter einem tüchtigen Lehrer in derfelben Art geführt wird, wie in allen Elementarschulen der Stadt und die Kinder mit gleichem Wissen und in gleicher Weise für das Leben vorbereitet werden wie in den städtischen Schulen. Die Waisenschule in Pelonken steht unter der Controle der städtischen Schul-Deputation und die nach dem ersten Jahre der Uebersiedelung nach Pelonken abgelegte Prüfung der Schüler hat den Beweis geliefert, daß nicht allein das Wissen gefördert ist, sondern auch die schnelle Auffassung und Umsicht der Kinder sich wesentlich erhöht hat. Und gerade hierauf ist großes Gewicht zu legen; die abgeschlossene Erziehung der Kinder in der Stadt konnte sie nicht vertrant mit dem lebendigen Leben machen; die Unbeholfenheit und der gänzliche Mangel jedes practischen Sinnes war die Veranlassung häufig sich wiederholender Klagen über die aus der Anstalt entlassenen Zöglinge. Außer den regelmäßigen Schul- und Arbeitsstunden wird die Theilung der Arbeit für die Beschäftigung der Kinder durchgeführt. Die Mädchen werden zu den ausschließlich weiblichen Arbeiten in der Nähstube und im Hause verwendet, die Knaben müssen in Wald und Feld, im Garten und auf dem Hofe helfen. Die Sorge der Hrn. Spendhaus-Vorsteher also, daß die Mädchen durch ernsthafte Feld- und Gartenarbeit unbefä higt werden, in feinen Arbeiten mit der „Navel sich zu üben" fällt fort. Nur die Knaben werden mit ihren Kräften angemessener, nützlicher Arbeit in Garten und Feld beschäftigt und wer glaubt, daß die körperliche Anstrengung nach beenbeter Schulzeit schädlich wirken kann, sollte sich die fröhliche Thätigkeit und Rührigkeit der Knaben ansehen, um schnell eine andere Ueberzeugung zu gewinnen. Allerdings trommeln und pfeifen können die Knaben in Pelonken nicht lernen, aber sie lernen kennen, wie schön das Gericht Gemüse oder die Schüssel Kartoffeln schmeckt, die sie selbst durch eigenen Fleiß und eigene Thätigkeit sich auf den Tisch geschafft. Auch dazu sollen die Kinder in Pelonken nicht erzogen werden, daß sie, wie es die Spendhauskinder thun müssen (siehe Seite 29 der Denischrift), anden Kirchenthüren die Kirchengänger mit Büchsen in der Hand um Almosen bitten, sondern zu der Erkenntniß, daß nur mit eigener Mühe und eigenem Fleiß etwas im Leben zu erreichen ist. Die Besorgniß, daß die Kinder in Pelonken durch diese Art der Erziehung nur zu Tagelöhnern ausgebildet werden und die Lust und Liebe zur Erlernung eines Handwerks verlieren müssen, entbehrt jeder Begründung. Bis zur Ermürung und Erschlaffung angestrengt, werden die Kinder nicht, das zeigt ihr fröhliches, frisches Wesen. Und daß ste in practischer Thätigkeit ihre Kräfte üben, ihr Auge offen halten lernen, muß seine Früchte in jedem Stande, den sie auch später ergreifen, tragen.

Auch in der Familie muß das Kind überall mit angreifen, und in allen Beschäftigungen des täglichen Lebens hilfreiche Hand leisten und Niemand wird behaupten wollen, daß dadurch der späteren Berufstüchtigkeit schädlich entgegen gewirkt wird.

Wir geben zu, daß die Leitung einer solchen Anstalt, wie ste hier in kurzen Zügen gezeichnet ist und wie sie heute in der Waisenanstalt zu Pelonken besteht, von Männern geführt werden muß, die mit Liebe und auch wohl mit einiger Aufopferung sich der gestellten Aufgabe hingeben. Daß aber Danzig jemals Mangel an solchen Männern haben sollte, heißt dem Gemeinsinn unserer Mitbürger ein Armuthszeugniß ausstellen, dem wohl Wenige beistimmen werden. Wir haben die Ueberzeugung, daß sich zu dem Ehrenamt eines Waisenhaus-Vorstehers stets Männer finden werden, die nicht allein eine Pflichterfüllung, sondern auch eine Freude darin finden werden, einem solchen Institute ihre Dienste und Kräfte zu widmen. Pelonken wird durch die pommersche Eisenbahn der Stadt so nahe gerückt und zu allen Tageszeiten so leicht zu erreichen sein, daß die Entfernung von der Stadt gewiß für einen der wahre Grund sein kann, eine etwa auf ihn fallende Wahl abzulehnen. Vorsteher aber, die ein solches Ehrenamt nur annehmen, weil sie sich der gefeßlichen Verpflichtung nicht entziehen. fönnen, werden weder in Pelonken noch in der Stadt dafür taugen.

Die Leitung und Verwaltung des Waisenhauses in Pelonken muß und wird immer in der Hand eines Vorsteher- Collegiums unabhängiger und freiwillig sich dazu erbietender Bürger unserer Stadt bleiben. Wir theilen vollständig die Ansicht, daß nur so der Geist der Stiftung erfüllt werden kann; die Vorsteher sollen mit den Kindern leben, ste beobachten und fennen lernen. - Aber eben durch die Entfernung der Anstalt von der Stadt wird auch hier das Geset lebendig. Liegt die Anstalt in der Stadt werden die Vorsteher häufig, vielleicht täglich, turze flütchtige Besuche machen, sich von dem ordnungsmäßigen Gange des Ganzen überzeugen und schnell wieder ihren anderen Geschäften nacheilen. Bu einem Umgange mit den Kindern, ja selbst zu einem oberflächlichen Kennenlernen derselben, werden sie es selten bringen können. Wie ganz anders gestalten sich diese Verhältnisse bei einer Lage außerhalb der Stadt. Kommen die Vorsteher einzeln, oder gemeinschaftlich hinaus, verweilen sie Stunden unter den Kindern, und haben vielfältig Gelegenheit sie in ihrem ganzen Wesen und in ihrer Thätigkeit zu beobachten und es bildet sich so ganz natürlich ein innigeres Zusammenleben mit ihnen. Auch in der Beaufsichtigung des Beamten-Personals gewinnen die Vorsteher dadurch und lernen die Art ihres Verkehrs mit den Waisenhaus-Zöglingen besser kennen, als bei den furzen gelegentlichen Besuchen in der Stadt. Die Verpflichtung der Vorsteher, die Kinder bei ihrer Entlassung aus der Anstalt in ihren Fähigkeiten und Neigungen geeig= nete Berufsstellen zu bringen, hat durch die Verlegung der Anstalt nach Pelonken gewiß keine Aenderung erlitten und ebenso kann der Zusammenhang der Vorsteher mit den entlassenen Zöglingen bis zu ihrer Mündigkeit dadurch sich nicht anders gestalten. Die Kinderhausvorsteher wohnen gerade ebenso in der Stadt wie die Herren Spendhausvorsteher; woher sollen nur diese legteren jene Pflichten erfüllen können und die ersteren nicht? Die Aufsicht der Vorsteher über die entlassenen Zöglinge wird übrigens, wenigstens für die Mädchen, durch eine dem Kinder- und Waisenhause angehörende Stiftung geboten, die in ähnlicher Art und Ausdehnung bei keiner uns bekannten anderen Anstalt besteht. Aus der Connert'schen Stiftung erhalten die im Waisenhause erzogenen Mädchen, bei ihrer Verheirathung mit einem orbentlichen rechtschaffenen Manne, wenn sie sich bis dahin sittlich, fleißig und gut gehalten haben, ein Geschenk von 66% Thlr. Zur gewissenhaften Erfüllung dieser Stiftung sind daher Einrichtungen getroffen, um den Lebenswandel der Mädchen auch nach ihrer Entlassung aus der Anstalt immer controliren zu können; namentlich müssen sie sich bei jedem Wechsel in ihrer Dienstoder Lebensstellung bei den Vorstehern melden und verlieren das Anrecht auf die Stiftung, wenn sie dies interlassen oder gar in einen schlechten Lebenswandel verfallen. Und für die Knaben werden nach wie vor durch die directe Einwirkung und Bemühung der Vorsteher geeignete Lehrstellen ermittelt und es ist wahrlich nicht erfindlich, was hierin die Verlegung der Anstalt ändern sollte. Kurz es kann und wird nie die Absicht der Vorsteher sein, den Schwerpunkt der Verwaltung aus der Hand zu geben und einen Director mit weiteren Befugnissen und Pflichten anzustellen, als sie heute den Inspectoren beider Waisenanstalten anvertraut sind. „Unter der Zuchtruthe eines unwürdigen Beamten” - sagen die Herren Spendhausvorsteher können die gerechten Klagen der Kinder mehr unterdrückt werden, als in der Stadt. Wir sind dagegen der Meinung, daß durch den in Pelonken gebotenen längeren Verkehr der Vorsteher mit den Kindern, dies um so mehr verhindert wird. Ist doch vor einigen Jahren an einer der Anstalten in der Stadt die traurige Erfahrung gemacht, in welcher schändlichen Weise die Macht der angestellten Beamten gemißbraucht werden kann, troß, wie es in der Broschüre Seite 2 heißt, gewissenhafter in jeder Jahreszeit, bei jedem Wetter, zu abwechselnd allen Tageszeiten" ausgeübter Controle der Vorsteher. Das ferner aufgestellte Bedenken, daß ärztliche Hilfe in Pelonken nicht so schnell zu beschaffen, als in der Stadt, daß der Transport und die Unterbringung schwer Kranker in eine Kranken-Anstalt der Stadt nur mit großer Mühe zu bewerkstelligen sein dürfte, ist zwar scheinbar ein richtiges, fällt aber nicht schwer in die Schaale. Erstens liegt Soppot mit seiner Apotheke und seinem bekannten vortrefflichen Arzte, dem die ärztliche Sorge für das Institut übergeben ist, so nahe, daß auch in plöglich auftretenden Fällen seine Hilfe schnell In Anspruch genommen werden kann. In Epidemien besucht der Arzt täglich die Anstalt und das Kinderhaus in Pelonken hat bereits im ersten Jahre seines dortigen Aufenthalts eine Scharlach Epidemie durchgemacht, die in allen Fällen einen glücklichen Verlauf genommen. Die gesunde Lage Pelonken's arbeitet auch hier dem Uebel kräftig entgegen und der Gesundheitszustand ihrer Zöglinge, den die Herren Vorsteher des Spendhauses für ihre Anstalt merkwürdiger Weise glücklich nennen, muß sich in Pelonken wohl sicher verbessern.

Höchst naiv, aber ganz im Geiste der Denkschrift, flingt die S. 22 groß gedincte Frage: „Und was soll sie (die Vorsteher) dazu (zur Uebersiedelung nach Pelonken) veranlassen? thatsächlich gar nichts weiter, als die schöne gesunde Lage des neuen Kinder- und Waisenhauses”. Als ob die gesunde Lage bei einer Erziehungsanstalt nicht die Hauptsache, nicht das erste Erforderniß für eine träftige Entwickelung der Zöglinge wäre! Freilich, wer in dem Wahne lebt, daß die S. 31 der Dentschrift gegebene Mortalitätsstatistik der Anstalt ein günstiges Licht auf deren Gesundheitsverhältnisse wirft, der mag wohl mit Stolz auf die gesunden Räume des Spendhauses hinweisen und vielleicht bedauern, daß wir nicht alle so gut wie die Spendhauslinder fituirt sind! Leider müssen wir diesen Wahn aber gründlich zerstören und den Verfasser der Denkschrift bitten, folgende Thatsachen gewissenhaft zu erwägen.

Die Denkschrift fagt S. 31; „Bei einer durchschnittlichen Präsenzzahl von 160 Zöglingen ist also 3/4% gestorben, während die allgemeine Sterblichkeit in der Stadt auf mehr als 3% herausgerechnet wird”. Wahrlich, es heißt dies dem Leser viel Oberflächlichkeit zumuthen! Das Spendhaus hat nämlich nur Zöglinge im Alter von 6-15 Jahren, diese Altersklasse hat aber in der ganzen Welt, unter allen Berhältnissen die geringste Mortalität: wie war es möglich die Mortalität dieser Altersklasse mit der Sterblichkeit der ganzen Stadt (Säuglinge mit ihrer schrecklichen Mortalitätsziffer mit gerechnet) zu vergleichen? - Tie Sterblichkeit der Zöglinge des Spendhauses kann doch vernünftiger Weise nur verglichen werden mit der Sterblichkeit der Altersklasse von 6-15 Jahren in der übrigen Stadt. Nun wir haben von 5000 Kindern aus derselben Altersklasse, die sowohl der Cholera, als auch dem Scharlachfieber und den Masern unterworfen waren, die Mortalität berechnet: es starben von 100 Kindern dieses Alters durchschnittlich in Danzig 0,95 % und zwar in dem wohlhabendsten Theile der Bevölkerung nur 0,65%, in dem ärmsten 1,4%.

Trogdem also Scharlach, Masern, Cholera, gerade diese Altersklasse in der Stadt hart mitgenommen hat, während die Zöglinge des Spendhauses von diesen Krankheiten freigeblieben sein sollen, leiden die letztern nahezu an derselben Sterblichkeit (0,81 %) wie jene (0.95) d. h. mit andern Worten: es starben im Spendhause schon in gewöhnlichen Zeiten fast eben so viele Kinder, wie außerhalb desselben in den heftigsten Epidemien. Wir werden die Ursache dieser traurigen Thatsache später erfahren.

Ist aber das Spendhaus immer frei von Cholera und Scharlach, oder war ties in den letzten 10 Jahren nur ein glücklicher Zufall? Obwohl nun die Listen einer 300 jährigen Austalt hierüber genaue Austunft geben müßten, so geht die Denkschrift dennoch nicht näher auf diese Frage ein. Wir haben nun aus den Todtenbüchern der Katharinenkirche die Todesfälle, welche unter den Zöglingen des Spendhauses in den 30 Jahren von 1830-59 vorgekommen, genau zusammengestellt, da die 10 jährige Zusammenstellung der Denkschrift eine zu kleine Zahl ergiebt, und gelangen, wie Jeder unparteiisch zugeben muß, zu ganz entgegengesetten, ungünstigen Resultaten, welche wir genau mit Namen, Todestag, Alter, No. des Kirchenbuchs, kurz ganz unanfechtbar zu belegen im Stande sind. Wir theilen hier summarisch mit, daß in den 30 Jahren von 1830-1859 im Ganzen 68 Zöglinge des Spendhauses verstorben sind und zwar: 9 an Cholera, 2 an Scharlach, 6 an Wassersucht, 6 an Typhus, 4 an Schlagfluß, 4 an Gehirnentzündung, 3 an Brustentzündung, 1 an Bräune, 13 an Tuberculose (Schwindsucht) und 20 an Auszehrung. Summa 68.

Was folgt aus diesen Zahlen? Erstens sehen wir, daß 9 Zöglinge an Cholera gestorben sind und nicht 3, wie die Denkschrift irrthümlicher Weise angiebt; ferner daß Scharlach und Wassersucht sehr wohl ihre Opfer in der Anstalt fordern, daß also die Immunität, welche die Anstalt in den lezten 10 Jahren gegen Cholera und Scharlach genoß, nur eine zufällige gewesen, weil eben keine Einschleppung stattgefunden hat.

Wir sehen ferner, daß in einem längeren Zeitraum von 1830-59 durchschnittlich jährlich) 2,26 Zöglinge im Spendhause starben, d. H. auf die von der Denkschrift angenommenen Durchschnittszahl von 160 Zöglingen berechnet: 1,4 %, eine Ziffer, welche in Wirklichkeit noch ungünstiger ist, da in den dreißiger Jahren die durchschnittliche Präsenzzahl geringer als 160 war.

Wie gestalten sich also nun die so gerühmten Gesundheitsverhältnisse der Anstalt?

Während in der Stadt durchschnittlich nur 0,95 % aus derselben Altersklasse starben, sterben in dem Spendhaus jährlich im Durchschnitt 1,4 %, d. H. so viel wie in der ungesundesten Klasse unserer städtischen Bevölkerung.

Sehen wir uns endlich die Krankheiten näher an, an welchen die Kinder im Spendhause starben. Von den obigen 68 Todesfällen kommen 33 auf Abzehrung und Tuberfulose und von den 13 in ber Denkschrift erwähnten. kommen sogar 10 auf Abzehrung und Tuberkulose. Nun begreift sich's, warum in der Anstalt ohne Scharlach, Cholera, Masern fast ebenso viele Kinder (0,81 %) starben, wie außerhalb der Anstalt unter der furchtbaren Geißel jener Epidemien (0,95 %); warum ferner in der Anstalt, wenn die Ansteckungsstoffe jener Krankheiten eingeschleppt wurden, viel mehr starben (1,4 %) als durchschnittlich außerhalb derselben.

Wenn man aber noch weiß, daß diese beiden Todesursachen (Abzehrung und Tuberkulose), besonders bei Kindern im Alter von 5-15 Jahren fast immer auf Scrophulose zurückzuführen sind; weiß, daß nach dem Urtheil aller Aerzte das beste Mittel zur Verhütung und Heilung dieser Krankheit Aufenthalt in einer gefunden Landluft ist, dann muß man auch zugeben, daß die Denkschrift von ganz falschen Vorausfebungen ausgegangen ist, wenn sie die Ablehnung der Uebersiedelung nach Pelonken zu vertheidigen wagt; zugegeben, daß den Zöglingen der Anstalt nichts so sehr fehlt, als eine gesunde Landluft, wie sie in Pelonken ihnen geboten würde, damit ihre Sterblichkeit auf die Durchschnittziffer derselben Altersklasse in der Stadt, oder außerhalb der Anstalt, herabfinte.

Seit dem nun bald zweijährigen Bestehen es Kinderhauses in Pelonken ist außer den leicht besiegten Kinderfrankheiten kein ernstlicher Krankheitsfall vorgekommen und bei 80 Zöglingen kein Todesfall zu constatiren. Für die aber gewiß immer seltene Ausnahme, daß der Transport eines Kindes in eine Kranken-Anstalt nothwendig wird, die Anstellung eines besonderen Anstaltsarztes" für erforderlich zu erklären, heißt den Eifer zu weit treiben oder darum für den gesunden Aufenthalt in freier Natur, das enge Stadtleben vorziehen, das Kind mit dem Bade verschütten.

Der Verkehr der Waisenhaus-Zöglinge mit ihren Angehörigen wird durch die Entfernung Pelonken's von der Stadt allerdings erschwert; in vielen, vielleicht in den meisten Fällen ist dies aber wünschenswerth. Finden die Herren Vorsteher des Spendhauses doch selbst einen Trost darin, daß der Erfolg der Erziehung ein entschieden günstiger zu sein verspricht, wenn man sich endlich der schlechten Einflüsse entledigte, welche die häufig sittlich verkommenen Anverwandten auf die Zöglinge ausüben." Allerdings soll dieser Erfolg dadurch erreicht werden, daß man unter den Aufnahmesuchenden eine sorgsamere Auswahl trifft. Ob der Wille der Stifter und der Zweck unserer Kinderhäuser dadurch aber auch nur annähernd erreicht werden kann, müssen wir sehr in Zweifel ziehen. Institute der Art sind berufen, ebenso gut ihre Thore armen Waisen rechtlicher Eltern, als hilflosen verlassenen Kindern zu öffnen, deren Angehörige nicht ausreichend für sie sorgen können oder fie sittlich verwahrlofen lassen. Nicht durch die uneheliche Geburt (siehe Seite 5 der Denkschrift), soll das arme unschuldige Kind von den Wohlthaten der Waisen-Anstalten ausgeschlossen sein, nicht das Herkommen aus der Klasse des besseren Bürgerstandes soll den Freibrief für ihre Aufnahme bilden, auch das hilflose Kind des durch Armuth oder Laster versunkenen Tagelöhners, soll mit gleicher Liebe Schutz und Asyl finden, hat dasselbe Recht, an die gastliche Thüre dieser Anstalten zu pochen. Sagt toch auch § 1 der Verwaltungs-Instruction des pendhauses nur, daß die Hilfsbedürftigkeit unserer Stadtgemeinde angehörenden Kinder zur Aufnahme berechtigt und nach der gleichen Ordnung wird das Waisenhaus in Pelonken geleitet. Wo ist die Grenze zwischen verschuldetem und unverschuldetem Unglück und wenn sie zu finden, soll das arme Kind von frühester Jugend ab für die Schuld feiner Angehörigen büßen? Wir geben zu, daß die Waisenhäuser keine Besserungs-Anstalten sein sollen, aber wenn das Aufnahme suchende Kind selbst noch unverdorben ist, sollen die Vergehen seiner Angehörigen ihm den Eintritt nicht erschweren. Bei vies len, vielleicht bei den meisten Zöglingen der Waisenanstalten, werden Familien-Verhältnisse vorwalten, aus denen die Kinder zu entfernen nöthig ist, warum sollen sie eine neue Familie, eine Halt für's Leben in der Anstalt gewinnen, und es ist segensreich für sie, die Möglichkeit schlechter Einflüsse von ihnen abzuhalten. Daß auch dieses Ziel leichter in Pelonken erreicht werden kann als in der Stadt ist einleuchtend und doch wird darum das Herz des Kindes nicht seinen Anverwandten entfrembet. Theils werden Besuche, besonders der größeren Kinder, mit den erforderlichen Vorsichtsmaßregeln, nach der Stadt gestattet, theils ist es erlaubt, daß die Anverwandten nach Pelonken kommen und es vergeht wohl nie ein Sonntag, an dem nicht einige Mütter und Geschwister ihre Lieben aufsuchen und in der schönen Natur heitere und gemüthliche Stunden mit ihnen verleben, ohne dadurch die Kinder ganz der Aufsicht der Anstalt zu entziehen.

Ein Wort, das wahrlich befremdet und befümmert, finden wir in der Bemerkung Pelonken ist zu schön für die Erziehung armer Kinder, einem einförmigen, tristen Dorfe würde man den Vorzug geben." Wir denken, die Erziehung des Kindes bezweckt, den Keim zum Edleren und den Trieb nach Besserem im Leben zu erwecken. Soll das Kind, welches beim Eintritt in's Leben berufen sein wird, durch schwere Arbeit und Entbehrungen aller Art sich seinen Weg zu bahnen, von Jugend auf zum Druck und zur Noth erzogen werden." Soll es nach der Consequenz solcher Theorie im Keller oder auf die Bodenkammer gebettet werden (siehe Seite 29 der Denkschrift) und soll ihm vom zartesten Empfinden an alles Schöne in Welt und Natur entzogen werden? Wir verstehen diese Theorie nicht und halten sie für hart und unrichtig. Ein eben so großer Fehler als es sein würde, Kinder, deren ganzer Reichthum in ihrer förperlichen, geistigen und sittlichen Kraft liegt, in Lurus und Verweichlichung zu erziehen, ein eben so großer Fehler erscheint es, ihnen von Jugend auf sogar die Schönheiten der Allen zugänglichen Natur zu verschließen!

Grade turch das Aufwachsen der Kinder unter brückenben und beengenden Verhältnissen, entsteht der Gegendruck, der dann so leicht bei der nächsten freieren Bewegung im Leben in das Gegentheil umschlägt und so viele Menschen der Trägheit und dem Laster in die Arme treibt. Der Aufenthalt in freier Luft und der tägliche Anblick der schönen großen Natur muß auf das leicht empfängliche Kindesgemüth von segensreichem Einfluß sein und es frommer und beffer machen als fortgefeßt starres Beten und Singen. Gewiß werden die Kinder nach ihrem Eintritt in's Leben, Sehnsucht nach Pelonken haben und die Entbehrungen, welche ihnen der rauhe Verkehr mit der Welt auferlegt, schwer empfinden. Aber hat nicht jedes Kind mit gleicher Sehnsucht nach dem elterlichen Heerd zu kämpfen, fehlt nicht jedem Kinde in der Erfüllung seiner Berufspflichten täglich die Liebe der Mutter und die Sorge des Vaters. Und doch wird gerade diese Sehnsucht nach der Heimath, die liebevolle Anhänglichkeit an Haus und Familie, der Schild, der vor vielen Klippen im Leben bewahrt. Durch die Gewöhnung an Gutes und Schönes, wird die Empfänglichkeit für Gemeines und Unedles von Jugend auf abgestumpft, durch die Kräftigung des Körpers und die Erziehung zu nußenbringender Thätigkeit wird das Kind widerstandsfähiger für Entbehrungen sowohl, als auch gegen die Verführungen, die es auf seinem späteren Berufswege erwarten.

Auch auf die in Pelonken weniger ausführbare Trennung der Geschlechter wird hingewiesen; es ist aber oben bereits angeführt, daß die Beschäftigung in Wald, Feld und Garten nur den Knaben zugewiesen ist und die Thätigkeit der Mädchen im Hause verwendet wird. Es können hier also ebenso wenig als in der Stadt Unordnungen vorkommen.

Der seit einigen Jahren in unserer Stadt mehrmals erhobene Kampf über das Recht unabhängiger Vorsteher milder Stiftungen, dem vermeintlichen Eingriff der Stadt-Verwaltung gegenüber, ist uns immer ein unerklärlicher gewesen. Die milden Stiftungen unserer Stadt sollen in verschiedenen Formen und nach verschiedenen Richtungen dem Allgemeis nen dienen und nügen und die Organe der Stadt-Verwaltung können und wollen auch nur das Beste der ganzen Gemeinschaft anstreben. Zweck und Willen der milten Stiftungen müssen also nothwendig immer mit den Bestrebungen der städtischen Verwaltung zusammenfallen. Beide können nur ein Ziel verfolgen, müssen sich stets gegenseitig ergänzen und unterstüßen. Daß ein zusammenhängendes, sich ergänzendes und in einander greifendes Wirken der vielen zersplitterten Stif tungen angestrebt wird, ist gewiß für das ganze Gemeinwohl richtig und nur wenn man den Stiftungs-Capitalien eine ihrem ursprünglichen Zwecke andere Richtung geben wollte, würden die Verwalter verpflichtet sein, Verwahrung einzuLegen.

Die Stiftungen, deren Mittel zur Erfüllung der ihnen ertheilten Aufgabe nicht ausreichen, ober dieselben über ihre eigene Kraft ausdehnen wollen und dazu den Stadtsäckel in Anspruch nehmen, stellen sich natürlich zu der Communal-Verwaltung in ein abhängigeres Verhältniß, als solche Stiftungen, die allein mit ihren eigenen Mitteln der Commune dienen.

In einem solchen Verhältniß stehen seit einer langen Reihe von Jahren beide Waisen-Anstalten unserer Stadt und ganz besonders das Spendhaus, das für 160 Kinder ca. 7000 Thlr. Zuschuß von der Stadt erhält, während das Kinderhaus für 80 Kinder nur 2200 Thlr. empfängt.

Wodurch also das Kinderhaus seinen selbst= ständigen Charakter weniger bewahrt haben soll, als das Spendhaus, ist uns vollständig unerfindlich.

Die mitgetheilte Verwaltungs-Instruction des Spendhauses stimmt mit einzelnen Modifikationen Punkt für Punkt mit den Grundfäßen überein, nach denen auch das Kinderhaus verwaltet wird.

Der Zweck der Anstalt ist wie beim Spendhaus, solchen Kindern Aufnahme und Pflege zu gewähren, die der Stadtgemeinde Danzig angehören und für die sie im Fall der Hilfsbedürftigkeit gefeßlich zu sorgen verpflichtet wäre. Allerdings ist beim Kinderhause der Zweck der Anstalt und die Unabhängigkeit der Vorsteher dadurch erweitert, daß gegen Einkauf auch Kinder fremder Communen und zwar von der Geburt ab aufgenommen werden können.

Das ganze Vermögen bleibt unangreifbares Eigenthum der Anstalt und soll damit den Bestimmungen der Testatoren und Geschenkgeber strenge nachgelebt werden.

Die Ernennung der Vorsteher geschieht ganz auf diefelbe Art wie am Spendhause. Der Vorstand hat die gleiche Verpflichtung einen auf dreijährige Fraction gegründeten Etat aufzustellen, und das gleiche Recht, die ganz selbstständige Verwaltung des gesammten Einkommens der Anstalt innerhalb des genehmigten Etats zu führen. - Die Aufnahme der Kinder geschieht wie beim Spendhause entweder durch Zuweisung des Armen-Directoriums eder auf Verschlag der Vorsteher, durch Genehmigung der städtischen Armen-Berwal ung. Die Versteher des Kinderhauses haben ebenfalls für die Unterbringung der confirmirten Zöglinge bei Gewerbetreibenden und Herrschaften zu sorgen und behalten die Aufsicht über die entlassenen Zöglinge bis zum 24. Lebensjahre.

Man sieht hieraus, daß sowohl der Zweck beider Anstalten als auch ihre Organisation eine so innig verwandte ist, daß dadurch ihrer Vereinigung Tein Hinderniß entgegensteht. Die Zusammenziehung beider Anstalten in eine, würde aber durch die Ersparung der doppelten Verwaltungskosten, beide Institute in den Stand seßen, jeden Zuschuß der Commune entbehrlich zu machen und dadurch einerseits die Abhängigkeit zu verlieren, die nothwendigerweise der Geldbeutel dictirt, und andererseits zur wirklichen Erleichterung des schwer belasteten Armen-Etats unserer Stadt zu dienen.

Nach den Etats des Spend- und Waisenhauses und des Kinder- und Waisenhauses pro 1869 betrug die Einnahme
des Spendhauses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   Thlr.   4552
des Kinderhauses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       ,,     4229
                                                                                                                    --------------
                                                                                                zusammen   Thlr.   8781
an Zuschuß zahlte die Commune
an das Spendhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thlr.   6827
an das Kinderhaus die Competenz mit                                      ,,     2200     ,,     9027
                                                                                                 -------------   -------------
und betrugen die Gesammt-Einnahmen also                                         Thlr.     17808

wofür in beiden Anstalten 240 Kinder erhalten wurden. Es fostete barnach jedes Kind ca. 75 Thlr., von denen die Commune aus dem Stadtsäckel die Hälfte mit 37 1/2% Thlr. pro Kind zuzahlen mußte.

Kommt eine Vereinigung beider Anstalten zu Stande, und die werthvollen Liegenschaften des Spendhauses werden wenn auch nicht auf 60,000 Thlr., so doch mindestens auf Thlr. 40- bis 50,000 verkauft, so wachsen die Reveniten dieses Capitals sowohl, als auch die Zinsen der Schmidt-Benfemannschen Stiftung, die einst beiden Anstalten gemeinschaftlich ein Capital von 20,000 Thirn. zuführt, den Einnahmen zu. Können dann zugleich die Ausgaben durch die zusammen. gezogene Verwaltung wesentlich verringert werden, so wird die Möglichkeit gegeben sein, ohne Zuschuß der Commune mindestens 160 Kinder aus eigenem Vermögen der Stiftung zu erhalten. Es ist dies ein so unbestreitbarer Vortheil, daß selbst die Herren Vorsteher des Spendhauses es anerkennen. Wenn aber der Vereinigungsplan daran gescheitert sein soll, weil das Kinderhaus den selbstständigen Stiftungs-Character nicht bewahrt hat" können wir nicht verstehen, wie durch den Vorschlag des Spendhauses, die Vereinigung in den Grundstücken des Spendhauses in der Stadt zu vollziehen, der angeblich verlorene Stiftungs-Character des Kinderhauses wieder gewonnen werden soll.

Der wahre und einzige Hinderungsgrund liegt in dem gewiß schwer zu fassenden Entschluß, Grundstücke aufzugeben, die seit Jahrhunderten einem wohlthätigen Zwecke gedient haben. Und gewiß ist dieser Entschluß auch den Vorstehern des Kinderhauses nicht leicht geworden. Das Kinder- und Waisenhaus ist im 14. Jahrhundert von den deutschen Ordens Hochmeistern gestiftet und nach einem großen Brande im Jahre 1547 durch Johann Connert oder Conrad vergrößert wieder aufgebaut. Aus einer Urkunde vom 10. Juli 1556 geht hervor, daß das Waisenhaus, als Filial des angrenzenden Elisabeth Hospitals schon im 14. Jahrhundert bestanden hat, da es von den Hochmeistern Conrad und Ulrich von Jungingen und Michael Küchmeister von Sternberg, also zur Zeit der Souverainität des deutschen Ordens über die preußischen Lande mit Dotationen versehen. worden ist. Ulrich von Jungingen fiel bekanntlich in der Schlacht bei Tannenberg 1410 und Küchmeister von Sternberg entfagte seiner Würde als Hochmeister im Jahre 1422.

Troß dieser historischen Erinnerungen hat sich der Vorstand des Kinderhauses sagen müssen, daß der Wille der Stifter nicht in todten Steinen, sondern im Geiste lebendig erhalten werden muß. Arme hilfslose Kinder sollen zu gefunden, träftigen und nützlichen Menfchen erzogen werden, und dieser Zwed ist, für die Ansprüche der fortgeschrittenen Zeit, gewiß vollständiger in frischer schöner Natur als in den engen Manern der Stadt zu erreichen.

Wir bemerken übrigens schließlich, daß das Vermögen des Kinder- und Waisenhauses in demselben Grade die Rechte der Kirchengüter hat, wie das Spendhaus, die Vorsteher denselben Grad der Schuld zu vertreten haben, wozu Vormünder nach den Gefeßen verpflichtet sind und haften sie wie mehrere Vormünter, welche die Vormundschaft gemeinschaftlich führen, der Anstalt und der Aufsichts-Behörde Einer für Alle und Alle für Einen.

Der wichtige Schritt der Veräußerung des Instituts-Grundstücks in der Stadt und des Ankaufs in Pelonken hat daher nur nach sorgfältiger Prüfung und in Uebereinstimmung mit dem Magistrat und der Genehmigung der Königl. Regierung geschehen können.

Darum sollte der wohlüberlegte, uneigennützige Borschlag des Kinderhauses angenommen und auch die Zöglinge des Spendhauses nach Pelonken verpflanzt werden. - Eine Kirche zum Schifflein Christi" kann ihnen allerdings nicht geboten werden, dafür aber ein Dom, den Gott selbst gebaut, der laut und erhaben zu ihren jungen Herzen spricht und seine Güte und Größe lehrt.

Nicht in dem Geiste, den das Siegel des Spendhauses anzeigt:

Date nobis, dabitur vobis regnum coelorum sollen die Kinder in Pelonken aufwachsen, sondern nach dem Grundsay:

„Sei fromm und hilf Dir selbst, dann wird Dir Gott helfen.”


Druck von A. W. Kafemann in Danzig.