›
›
›
Strona 31 ›

OCR (Google):
kirchlichen Standpunkte kann weder der polnischen noch einer anderer Kegierung ein solches Recht zustehen.
Daß dies Vorgehen Polens unter den Danziger Katholiken Deutscher Zunge die größte Unruhe und Empörung auslöste, kann man nur zu leicht verstehen. Deshalb darf man sich auch nicht wundern, daß sie alsbald (Mittwoch, den 16. November 1921) dem Ruf der Organisation Danziger Katholifen deutscher Nationalität, der sie ja alle angehörten, folgten und zu einer machtvollen Protestkundgebung 20) gegen das Vorgehen Polens in ider Sporthalle zusammentraten, in der der Vorsißende Dr. Schulte, als: Zweck der Verjammlung erklärte: ,,Stellung zu nehmen gegen eine Maßnahme der polnischen Regierung, welche sich als Eingriff in die Freiheit. unserer hl. Kirche darstellt. Wir wollen nichts gegen unsere polnischen Mitbürger. Uns liegt vielmehr daran, auch mit ihnen in Frieden und Eintracht zu leben. Scharf Front machen müssen wiraber gegen die polnische Regierung“.
Als erster Redner sprach Schulrat Behrendt und ging auf die Frage ein: Wie sichern wir die Selbständigkeit der katholischen Kirche int Freistaat Danzig? worin er besonders hervorhob, daß Regelung firchlicher Angelegenheiten aller Arten in leßter Linie den kirchlichen Behörden obliegt, wenngleich zugegeben werden könne, daß der Papst als oberste Instanz in firchlichen Dingen stets im Einvernehmen mit den gejekmäßigen Vertretern der einzelnen Staaten handeln wird, wo es sich um Dinge handelt, die das Staatswohl nahe berühren, wie es der Fall sei bei der Zuteilung fatholischer Gläubiger zu einer Kirchenprovinz. Der Redner ging dann näher ein auf die vorhin bereits geschilderten Dinge, legte dar, daß die ganze Frage rein kirchlicher Natur, eine innere Angelegenheit des Freistaates sei und mit dem Versailler Vertrage nichts zu tun habe, in die sich die polnische Regierung nicht einzumischen habe. — Als zweiter Redner sprach wieder der Volkstagsabg. Evert, der nochmal cingehend die Gründe darlegte, warum die Danziger deutschen Katholiken die Loslösung von Culm erstrebten. Zum Schluß wurde folgende Entschließung gefaßt, die auf direktem Wege dem kardinal-Staatssekretär übermittelt werden sollte:
„Wiederum hat die polnische Regierung eine Maßnahme getroffen, die darauf hinausläuft, die Interessen der Katholiken deutscher Nationalität der Freien Stadt Danzig aufs schwerste zu schädigen .... (hier folgt eine Schilderung der bekannten Vorgänge über die Behandlung der Note des Senats durch Polen) ...Schon vom rein kirchlichen Gesichtspunkte aus betrachtet, bedeutet dieser Schritt der polnischen Regierung einen Willküraft uns gegenüber. Die polnische Regierung maßt sich hiermit ein stactliches Oberaufsichtsrecht über uns Katholiken an. Wird dieses, wenn auch rur stillschweigend sanktioniert, so geht unsere firchliche Freiheit verloren. lind diese dürfen wir uns im Interesse unserer heiligen Religion unter feinen Umständen nehmen lassen Wir, als die überwältigende Mehrzahl der Katholiken der Freien Stadt Danzig, soweit sie zum Bistum Culm
----------
20) Verlauf, Wortlaut der Keden und Entschließung vergl. Danziger Volfsblatt Nr. 259 vom 17. XI. 21.
|