Start  ›  Biblioteczka oliwska  ›  Die Diözese Danzig  ›  Strona 52  ›

 ‹‹‹ 



OCR (Google):

„Aus diesen Erwägungen und Befürchtungen heraus erlaubt sich die unterzeichnete Organisation der Statholifen deutscher Nationalität der Freien Stadt Danzig die untertänigste Bitte, das Gebiet der Freien Stadt Danzig zu einem eremten Bistum zu erheben, dies Bisum auch in Zukunft mit einem Priester als Oberhirten zu beleben, welcher der nationalen Eigenheit der katholischen Mehrheit in jeder Weise und zu jeder Zeit Rechnung trägt, und wegen der Errichtung des Bistums Verhandlungen mit er Regierung der Freien Stadt Danzig anzuknüpfen, der wir diese unsere Wünsche unterbreitet haben.“
Die Verhandlungen der kirchlichen Stellen, von denen vorhin bereits gesprochen, nahmen ihren Fortgang und zeitigten recht bald das von Danzig gewünschte Ergebnis. Bereits Mitte Dezember 1925 wurde der Hochw. Apostolische Administrator nach Rom berufen, da die Verhandlungen unmittelbar vor dem Abschluß standen. An diese Komreise knüpften sich in Danzig allerlei wirre Gerüchte, über Abberufung des Administrators, über Befeßung der Administratur mit einem ausgesprochenen Polenfeinde usw., Gerüchte, die in der polnischen Presse verbreitet, von der deutschen aber nicht ernst genommen wurden. Da fam in den ersten Tagen die plößliche Nachricht aus Rom, daß der Hl. Vater durch Bulle vom 30. Dezember das Gebiet der Freien Stadt Danzig zu einem eremten Bistum e rhoben und durch Bulle vom 3. Januar 1926 den bisherigen Apostolischen Administrator Graf O'Rourke zum ersten Bischof von Danzig ernannt und ihn mit der Ausführung der Gründungsbulle betraut hatte. Wir geben nachstehend diese beiden wichtigen Bullen, durch die die Diözese Danzig ins Leben trat, im Wortlaut nach der amtlichen deutschen Uebersebung 36) wieder:
Pius, Bischof, Diener der Diener Gotteœ zum ewigen Geidä?htnis!
Die allumfassende Sorge um die Christgläubigen, die uns als dem obersten Hirten der Kirche obliegt, drängt uns, neue Diözesen durch Teilung der alten zu errichten, so oft es die Notwendigkeit oder der offenbare Vorteil erfordert. Als daher die Stadt Danzig mit dem dazugehörigen Gebiet in lezter Zeit als Freistaat begründet wurde und als durch die Apostolische Constitution „Vix dum Poloniae unitas“ das Gebiet der Diözese Culm auf die politischen Grenzen des polnischen Staates begrenzt wurde, haben wir nach reiflicher Ueberlegung beschlossen, für Danzig eine eigene und getrennte Diözese zu errichten. Deswegen machen wir fraft Apostolischer Vollmacht nach Anhörung und mit Zustimmung der Beteiligten das ganze Gebiet, das den Freistaat umfaßt, das bisher zu den Diözesen Culm und Ermland gehörte und seit einigen Jahren eine ApostoTische Administratur war, unter Aufhebung der Apostolischen Administratur zu einer besonderen Danziger Diözese, die idem Apostolischen Stuhl un
----------
36) Jm Hirtenbrief des Hochw. Herrn Bischofs von Danzig vom 2. Februar 1926. Den lateinischen Tert der beiden Bullen vergl. Amtliches Kirchenblatt für die Apostolische Administratur der Freien Stadt Danzig, Nr. 1 vom März 1926.


 ››› 

Pocz¹tek strony.