›
›
›
Strona 18 ›

OCR (Google):
Leitung des Bischofs steht, der allein berechtigt ist, Anordnungen 30 ireffen. Aber die polnische Regierung überging ihn vollständig, hielt es nicht einmal für nötig, sich mit ihm ins Einvernehmen zu jeßen, sie tai, als hätte er nichts zu sagen und gab selbständig dem Regens, der doch nur dem Bischof unterstellt ist, ihre Unterweisungen. Der Regens empfing also wichtige Befehle tatsächlich nicht mehr von seinem Bischof, sondern von der polnischen Regierung. Seminar und Collegium Marianum wurden so ganz ausgesprochen polnische Anstalten.
Ja noch mehr! Diesem ersten Schreiben folgte bald ein zweites, in dem der Regens aufgefordert wurde, an die Regierung zu berichten, in welcher Sprache die Vorlesungen an den theologischen Lehranstalten gehalten werden, wieviel deutsche Kleriker der polnischen Sprache nicht mächtig seien, und endlich wird dem Regens aufgegeben, wegen einer ans geblichen Neußerung des Diözejanbischofs Dr. Kojentreter, die der pols nischen Regierung hinterbracht war, genaue Nachforschungen anzustellen und darüber zu berichten. Aljc: Einem vom Bischof ernannten und nur ihm unterstellten Seminarregens wird von der polnischen Regierung zur gemutet, gegen seinen vorgejekten geistlichen Obern Spitzel- und Angeberdienste zu leisten. Alle diese Verfügungen tragen die Unters sichrift des Dezernenten für die geistlichen Angelegenheiten, des Dr. Noryskie wicz, der selbst Priester ist und unter der deutschen Herr, schaft eifrige deutsch-patrictische Gesinnung an den Tag gelegt hatte.
Die polnische Regierung scheute aber auch vor A us weisungen Deutsch gesinnter Geistlicher bei der Kathedralkirche zu: Pelplin und bei den kirchlichen Lehranstalten nicht zurück. Anfang Oktober 1920 wurde dem Domherrn Behrendt am Pelpliner Priester, seminar von der polnischen Regierung die Anerkennung als Professor entzogen. Diese Maßnahme wurde offenbar gegen ihn ergriffen, weil er deutscher Nationalität war. Am 11. November 1920 erhielten zwer weitere Mitglieder des Pelpliner Domkapitels, Dompropst Dr. Sch röter und Domkapitular Treder sowie der Bistumssyndikus Ottawa durd) den Starosten (Landrat) von Dirschau im Auftrage des Ministeriums von Posen die amtliche Mitteilung, daß sie aus dem Gebiete des polnischen Staates a usgewiesen seien und in Kürze dasselbe zu verlassen hätten. Ja, die polnische Regierung hielt es nicht einmal für nötig, den Diözesana bischof von diesem Vorgehen gegen seine Domkapitulare irgendwie direkt in Kenntnis zu jeßen. Das waren zweifellos une r hört ich were Eingriffe in die Rechte der Kirche und Handlungen gegen die Interessen der Katholiken des Freistaates zu dem ausgesprochenen Zwed der Polonisierung und der Unterdrückung des Deutschtums.
Die Ausweisung dieser beiden Domherren findet eine grelle Beleuchtung durch die schwarze Liste", die der „Dziennik Gdañski" 14) bekannt, gab, nach der der Abg. Nowicki und Genossen von der national-polnischen Arbeiterpartei eine interpellation über die Tätigkeit deutscher Geistlicher in Pommerellen an das polnische Ktultusmint
----------
14) Nr. 259 vom 11. November 1920.
|