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nachgeben und so Danzigs Interessen schwer gefährden. Wie sollte die Regelung nun geschehen? Sie kam von anderer Seite.
Angesichts der geschilderten Sachlage und da die Verwirrung und Erbitterung in Danzig immer größer wurde, und der katholischen Kirche Danzigs daraus schwerer Schaden zu erwachsen drohte, jah sich der Danziger Pfar r - file rus veranlaßt, nachdem unter dem 22. April 1921 bereits eine weitere Eingabe um Lostrennung von Culm von der Vereinigung Danziger Katholiken deutscher Nationalität gemacht worden war 21), aus seiner bisherigen Reserve heraug - zutreten die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen und in Koin zu vertreten. Nachdem eine konferenz der Pfarrer des Culmer Anteils stattgefunden hatte, jandten diese unter dem 31. Dezember 1921 folgendes Schreiben an den Kardinal-Staatssekretär nach Rom: 22)
„Euer Eminenz
unterbreiten die Pfarrer der Freien Stadt Danzig in Sorge um das Seelenheil der ihnen anvertrauten Gläubigen gehorsamst nachfolgende Eingabe:
„Durch den Friedensvertrag von Versailles ist unser Gebiet von dem Deutschen Reiche losgetrennt und zu einem eigenen autonomen und souveränen Staate gemacht worden. 23)
Dieses neugebildete Staatsgebiet, dessen Einwohnerzahl etwa 360 000 Seelen beträgt, von denen etwa 120 000 katholisch sind, gehört firchlich zu zwei Diözesen, den Diözesen Culm und Ermland gemäß der Bulle „De salute animarum“ aus dem Jahre 1821. Die Bevölkerung ist etwa zu 90 Prozent deutscher Muttersprache, um deretwillen dieses Gebiet nicht Polen zugesprochen worden ist. Die katholische Bevölkerung verteilt sich auf die beiden Diözesen so, daß etwa 100 000 zur Diözese Culm und etwa 20 000 zur Diözese Ermland gehören. Der Bischofsit der Diözese Culm liegt in Polen, der Bischofjiß der Diözese Ermland in Deutschland. Die Diözese Culm hat eine überwiegend polnische, die Diözese Ermland eine überwiegend deutsche Bevölkerung.
„Sofort nach Inkrafttreten des Friedensvertrages septen die Bestrebungen der katholischen Bevölkerung des Freistaates ein, die alte Zugehörigkeit zu der nunmehr polnisch gewordenen Diözese Culm zu lösen und eine Angliederung an die völlisch gleichgeartete Diözese Ermland herbeizuführen. In großen gewaltigen Massenkundgebungen wurde diesen Wünschen Ausdruck gegeben und dementsprechend Eingaben an die maßgebenden kirchlichen und staatlichen Stellen gesandt. Auch an das Staatssekretariat sind die Eingaben 1. Zt. gesandt worden.
„Der Wunsch der polnischen Minderheit, etwa 10—15 Prozent der katholischen Gejamtbevölkerung, die fast ausschließlich aus Zugewanderten besteht, ist natürlich für ein Verbleiben bei der Diözese Culm und wird hierbei von der polnischen Regierung in jeder Weise unterstüßt.
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21) Vergl. Handaften der Vereinigung Danziger fiatholifen Deutscher Nationalität. Im Befiße des Vorsißenden Dr. Schulte.
22) Vergl. Handakten des Prälaten Sawaßfi, Danzig, St. Joseph.
23) Vergl. Artikel 100—108 des Friedensvertrages von Versailles.
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