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Die Diözese Danzig ›
Strona 49 › OCR (Google):
Wortwörtlich wäre also auch durch die angeführte Bestimmung des Art. III des fonkordats für Danzig nichts zu befürchten gewesen. Aber doch war die Beunruhigung der Danziger Katholiken nicht ganz unberechtigt, und zwar zunächst einmal im Hinblick auf die Information des Hi. Stuhles bei Neubesekung oder gar Aufhebung der Administratur Danzig. Man befürchtete in weitesten Kreisen Beeinflussung des in Warschau residierenden, mit den Danziger Verhältnissen nicht so genau vertrauten Nuntius durch die polnische Regierung, die natürlich alle Minen springen lassen würde, um in ihrem nationalpolnischen Sinne zu wirken. Dann aber hegte man in Danzig allerschwerste Bedenken gerade im Hinblick auf das bereits so oft zu Tage getretene Verhalten Polens den Danziger Katholiken gegenüber, als deren offizielle Vertretung es sich betrachtete, von denen die polnische Regierung verlangte, daß die Danziger fatholiken sich ihrer Führung unterstellten. Wir brauchen ja nur an die unliebsamen Vorkommnisse anläßlich der Pilgerfahrt der Danziger katholifen im Hl. Jahr zu erinnern, wo die polnische Botschaft beim Vatikan das Recht für sich in Anspruch nehmen wollte, den Danziger Pilgerzug, an dessen Spiße der Danziger Hochw. Administrator Bischof Graf O'Rourfe stand, offiziell zu begrüßen und zu führen, wo der polnischa Botschafter beim Vatikan sich in sehr unfeiner Weise darüber beschwerte, daß sich Sie Danziger Katholiken deutscher Führung anvertraut hatten und im Vatifan in Gegenwart des Apostol. Administrators von Danzig sich in Ausdrücfen erging, die wir hier nicht wiedergeben wollen. ››› |